Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Stand: Februar 2026

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag wird durch die Nutzung der CareDok-Plattform zwischen der nutzenden Organisation (Verantwortlicher) und Keller Solutions & Commerce (Auftragsverarbeiter) geschlossen.

1. Vertragsparteien

1.1 Verantwortlicher (Controller): Die Spitex-Organisation, die CareDok als Software-as-a-Service (SaaS) nutzt und in deren Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet werden (nachfolgend «Verantwortlicher»).

1.2 Auftragsverarbeiter (Processor): Keller Solutions & Commerce, Oberzelgweg 22, 8482 Winterthur, Schweiz, E-Mail: contact.the.onlineshop@gmail.com (nachfolgend «Auftragsverarbeiter»).

2. Gegenstand und Dauer

2.1 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten — einschliesslich besonders schützenswerter Personendaten (Gesundheitsdaten) — im Auftrag und auf Weisung des Verantwortlichen im Rahmen der Bereitstellung der CareDok-SaaS-Plattform zur Erstellung von Pflegeberichten.

2.2 Dieser AVV tritt mit der erstmaligen Nutzung der CareDok-Plattform durch den Verantwortlichen in Kraft und gilt für die gesamte Dauer des Dienstleistungsvertrags (Abonnement).

2.3 Gegenstand der Verarbeitung ist die Bereitstellung und der Betrieb der CareDok-Plattform, insbesondere die KI-gestützte Erstellung von Pflegeberichten, die Sprachtranskription sowie die Speicherung und Verwaltung der dabei anfallenden Daten.

3. Art und Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschliesslich zu folgenden Zwecken:

  • KI-gestützte Erstellung von Pflegeberichten auf Basis von Eingaben der Mitarbeitenden des Verantwortlichen
  • Sprachtranskription von Audioaufnahmen zur Unterstützung der Berichterstellung
  • Speicherung von Patienten- und Berichtsdaten innerhalb der Plattform
  • Nutzungs- und Abrechnungsverwaltung im Zusammenhang mit dem Abonnement des Verantwortlichen

4. Kategorien betroffener Personen

Von der Verarbeitung sind folgende Personenkategorien betroffen:

  • Patienten/Klienten der Spitex-Organisation, deren Pflege- und Gesundheitsdaten im Rahmen der Berichterstellung verarbeitet werden
  • Mitarbeitende der Spitex-Organisation, deren Nutzerdaten (z.B. E-Mail-Adresse, Anmeldeinformationen) im Rahmen der Plattformnutzung verarbeitet werden

5. Kategorien personenbezogener Daten

5.1 Stammdaten

  • Name (Vor- und Nachname) der Patienten/Klienten
  • Geburtsdatum der Patienten/Klienten

5.2 Gesundheitsdaten (besonders schützenswerte Personendaten gemäss Art. 5 lit. c nDSG)

  • Pflegenotizen und Beobachtungen
  • Vitalzeichen
  • Diagnosen
  • Erstellte Pflegeberichte
  • Audiotranskriptionen mit Gesundheitsbezug

5.3 Nutzungsdaten

  • E-Mail-Adressen der Mitarbeitenden
  • Zeitstempel (Anmeldungen, Berichterstellung)
  • Nutzungsstatistiken (Anzahl Berichte, Transkriptionen)

6. Pflichten des Auftragsverarbeiters

6.1 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich auf Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen. Dies schliesst die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer ein, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

6.2 Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich alle Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

6.3 Der Auftragsverarbeiter ergreift alle gemäss Art. 8 nDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten (siehe Ziffer 8).

6.4 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung von Anfragen betroffener Personen (Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und Datenportabilitätsrechte) durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen.

6.5 Nach Beendigung des Dienstleistungsvertrags löscht oder retourniert der Auftragsverarbeiter sämtliche personenbezogenen Daten nach Wahl des Verantwortlichen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht (siehe Ziffer 12).

6.6 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA), sofern eine solche erforderlich ist.

6.7 Eine Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland erfolgt ausschliesslich mit vorgängiger Zustimmung des Verantwortlichen und nur in Länder, die ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten, oder unter Einhaltung geeigneter Garantien gemäss Art. 16 f. nDSG.

7. Unterauftragsverarbeiter (Sub-processors)

7.1 Der Verantwortliche genehmigt den Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter:

UnterauftragsverarbeiterStandortZweck
Infomaniak SAGenf, SchweizHosting (VPS) und KI-Verarbeitung
Supabase Inc.Zürich Datacenter, SchweizDatenbank und Authentifizierung
Stripe Inc.USA / EU (PCI-DSS konform)Zahlungsabwicklung

7.2 Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern werden dem Verantwortlichen mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt.

7.3 Der Verantwortliche kann innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung schriftlich Einspruch gegen den Einsatz eines neuen Unterauftragsverarbeiters erheben. Im Falle eines begründeten Einspruchs wird der Auftragsverarbeiter angemessene Anstrengungen unternehmen, eine alternative Lösung anzubieten.

7.4 Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass mit jedem Unterauftragsverarbeiter vertragliche Vereinbarungen bestehen, die ein gleichwertiges Datenschutzniveau gewährleisten.

8. Technische und organisatorische Massnahmen (TOMs)

8.1 Der Auftragsverarbeiter ergreift angemessene technische und organisatorische Massnahmen gemäss Art. 8 nDSG und Art. 3 DSV, um die Sicherheit der Datenverarbeitung zu gewährleisten. Die detaillierten Massnahmen sind in einem separaten TOM-Dokument dokumentiert.

8.2 Zu den wesentlichen Massnahmen gehören insbesondere:

  • Transportverschlüsselung mittels TLS für sämtliche Datenübertragungen
  • Verschlüsselung gespeicherter Daten (Encryption at Rest)
  • Row-Level Security (RLS) auf Datenbankebene zur strikten Mandantentrennung
  • Organisationsbasierte Datenisolierung — jede Spitex-Organisation hat ausschliesslich Zugriff auf eigene Daten
  • Protokollierung von Zugriffen (Access Logging) zu Nachvollziehbarkeitszwecken
  • Regelmässige Datensicherungen (Backups)

8.3 Sämtliche Datenverarbeitungsvorgänge erfolgen ausschliesslich in der Schweiz. Es findet keine Datenverarbeitung ausserhalb der Schweiz statt, mit Ausnahme der Zahlungsabwicklung durch Stripe (siehe Ziffer 7).

9. Meldung von Datenschutzverletzungen

9.1 Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede Verletzung der Datensicherheit unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnisnahme.

9.2 Die Meldung umfasst mindestens:

  • Art der Datenschutzverletzung einschliesslich der betroffenen Kategorien und der ungefähren Anzahl der betroffenen Personen
  • Kategorien und ungefähre Anzahl der betroffenen Datensätze
  • Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Datenschutzverletzung
  • Beschreibung der ergriffenen oder vorgeschlagenen Massnahmen zur Behebung und Minderung der Auswirkungen

9.3 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung seiner Meldepflichten gegenüber dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) und den betroffenen Personen gemäss Art. 24 nDSG.

10. Audit und Kontrolle

10.1 Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung der in diesem AVV festgelegten Pflichten zu überprüfen. Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung zur Verfügung zu stellen.

10.2 Audits sind unter angemessener Vorankündigung (mindestens 14 Tage) und unter Berücksichtigung der Geschäftsgeheimnisse des Auftragsverarbeiters durchzuführen.

10.3 Die Kosten für Audits trägt der Verantwortliche, es sei denn, das Audit deckt eine wesentliche Vertragsverletzung des Auftragsverarbeiters auf.

11. Haftung

11.1 Jede Partei haftet für Schäden, die durch eine Verletzung der Bestimmungen dieses AVV oder der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung entstehen.

11.2 Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Verantwortlichen für Schäden, die durch eine weisungswidrige oder diesem AVV zuwiderlaufende Verarbeitung verursacht werden.

11.3 Im Übrigen gelten die Haftungsbestimmungen des Hauptdienstleistungsvertrags (Allgemeine Geschäftsbedingungen).

12. Laufzeit und Beendigung

12.1 Dieser AVV ist an den Hauptdienstleistungsvertrag (Abonnement) gekoppelt und endet automatisch mit dessen Beendigung.

12.2 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden sämtliche personenbezogenen Daten des Verantwortlichen innerhalb von 90 Tagen gelöscht oder — auf Wunsch des Verantwortlichen — in einem gängigen, maschinenlesbaren Format retourniert.

12.3 Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage eine schriftliche Bestätigung der vollständigen Datenlöschung aus.

12.4 Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben von dieser Regelung unberührt. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden die betroffenen Daten für die Dauer der Aufbewahrungsfrist gesperrt und anschliessend gelöscht.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Dieser AVV unterliegt dem schweizerischen Recht, insbesondere dem Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG) und der Datenschutzverordnung (DSV).

13.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem AVV ist Winterthur, Schweiz.

13.3 Dieser AVV wird durch die Nutzung der CareDok-Plattform durch den Verantwortlichen angenommen. Eine separate Unterschrift ist nicht erforderlich.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses AVV unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

13.5 Änderungen und Ergänzungen dieses AVV bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Keller Solutions & Commerce — Oberzelgweg 22, 8482 Winterthur, Schweiz — contact.the.onlineshop@gmail.com